Baumfällung und Bäume fällen
Baumfällung
- Baum und Bäume fällen mit Versicherungsschutz
- Baumfällung per Baumkletterer oder Hebebühne
- Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen
- Baumstubben-Entfernung per Rodung oder Stubbenfräse
- Häckseln von Buschwerk per Buschhacker / Schredder
- Abfuhr von Gartenunrat, Buschwerk, Stammholz und Baumstubben
In Hamburg ist für obige Baumfällarbeiten und Rodungen bei Bäumen mit mehr als 25 cm Durchmesser in 1,30 m Höhe eine Behördliche Ausnahmegenehmigung von der Hamburger Baumschutzverordnung erforderlich. Obstbäume sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das Fällen von Bäumen ist auf den Zeitraum vom 1.10. bis zum 28.2 begrenzt.
In vielen Hamburger Randgemeinden bestehen eigene und sehr unterschiedliche Baumschutzgesetze und Satzungen.