Obstbaumschnitt

Regeln beim Obstbaumschnitt

Bei Obststräuchern und Obstbäumen gelten in Bezug auf die Schnittregeln andere Gesichtspunkte als
bei Ziergehölzen und Bäumen. Hier stehen der Erhalt der Vitalität und Gesunderhaltung der Pflanze im Vordergrund. Desweiteren wird beim Schnitt auf Steigerung von Blütenansatz und damit verbunden erhöhtem Fruchtansatz, sowie auf lockeren Kronenaufbau für bessere Lichtdurchflutung geachtet. Die Schneidearbeiten an Obstgehölzen und deren Fällung können ohne Einholung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen durchgeführt werden, da diese nicht unter die Baumschutzverordnung fallen.

Obstbaumschnitt

  • Erziehungsschnitt an Obstbäumen, Spalieren und Sträuchern
  • Verjüngungsschnitt an Obstbäumen, Spalieren und Sträuchern
  • Auslichtungsschnitt und Instandhaltungsschnitt von ungepflegten Bäumen
  • Abfuhr oder Schreddern von Schnittgut

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