Baumschutz / Links
In Hamburg und vielen Randgemeinden bestehen Baumschutzgesetze und Verordungen, in denen geregelt ist, welche Bäume in welchen Größen und Zeiträumen geschütz, geschnitten oder gefällt werden dürfen.
Schneide- und Fällarbeiten sind auf den Zeitraum vom 1.10. bis zum 28.2. begrenzt.
Hamburger Baumschutzverordnung
Antragsformular für Genehmigung nach der Baumschutzverordnung
Behörden-Wegweiser für Antragstellung (Suchbegriff: Baum)
Hamburger Naturschutzgesetzes § 56 Absatz 4
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